Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

61/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.06.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
der Gemeinde Döbeln für das Jahr 2019

1 Kindertageseinrichtungen

1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

  Krippe 9 h
  in €

Kindergarten 9 h
in €

Hort 6 h
in €

  erorderliche Personalkosten    

1013,69 

422,35

228,07

  erforderliche Sachkosten

272,04

113,35

61,21

  erforderliche Personal- und Sachkosten

1285,73

535,70

289,28

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h

in €

Kindergarten 9 h

Hort 6 h in €

vor SVJ*

im SVJ*

Landeszuschuss

224,35

224,35

149,56

Elternbeitrag  (ungekürzt)

214,54

 106,00

106,00

 56,61

Gemeinde 

(inkl. Eigenanteil  freier Träger)

846,84

205,35

205,35

 83,11

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr 

1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

 

  Aufwendungen in €

  Abschreibungen    

  10.602,28 

  Zinsen

1.600,92

  Miete

51.352,99

  Gesamt

63.556,19

 

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Krippe 9 h
in €

Kindergarten 9 h
in €

Hort 6 h
in €

Gesamtaufwendungen  je Platz und Monat 

7,45

3,10

 1,68

 

2  Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 

2.1  laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat  (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h in €

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

 87,18

Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten

425,02

durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

84,94

= laufende Geldleistung 

597,14

freiwillige Angabe: 
weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger) 

1,70

= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt

598,84

2.2  Deckung der laufenden Geldleistung  bzw. – sofern relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt  je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

Kindertagespflege 9 h in €

Landeszuschuss

244,76

Elternbeitrag (ungekürzt)

214,54

Gemeinde 

139,54

 

Döbeln, den 19.06.2020

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

pdfBekanntmachung Kita-Kosten 2019

 

 

 

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