Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

28/2024 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 20.03.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Zustellung von Gewerbesteuer-Veranlagungsbescheiden

Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:

Der Gewerbesteuer-Veranlagungsbescheid 2021 vom 13.03.2024, bezugnehmend auf den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes Döbeln vom 29.02.2024, wird hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen Lavinia Puşcă (letzte bekannte Adresse: Körnerplatz 8, 04720 Döbeln) im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.

Die o.g. Angelegenheit bezieht sich auf folgende Aktenzeichen:

KK00034113-GW005557

Die Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in den aufgeführten Bescheid nehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Der o. g. Bescheid gilt 2 Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß § 70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen den aufgeführten Bescheid eingelegt werden.

Döbeln, den 20.03.2024

Öffentliche Zustellung von Gewerbesteuer-Veranlagungsbescheiden 

 

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