Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

24/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 17.03.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Jagdgenossenschaft Lüttewitz

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2021/2022
der Jagdgenossenschaft Lüttewitz werden bekanntgemacht:

-       Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers

Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers und des Kassenprüfers für das Jagdjahr 2021/2022.

-       Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung

Die Jahreshauptversammlung beschloss, den bis zum Abschluss des Jagdjahres angefallenen Reinertrag aus der Jagdnutzung bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuzahlen.

-       Beschluss zum Haushaltsplan 2022/2023

Die Jahreshauptversammlung beschloss den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022/2023.

-       Beschluss zur Neuverpachtung der Jagd:

Die Jahreshauptversammlung beschloss den Flächentausch zwischen JG und Südzucker AG, sowie die Neuverpachtung eines Jagdbogens mit 1006,9 ha für 9 Jahre an die Pächtergemeinschaft Hönicke und Trenkler.

Döbeln, 07.03.2022

Hubert Trenkler
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Lüttewitz

pdfBeschlüsse der Jahreshauptversammlung 2021/2022 der Jagdgenossenschaft Lüttewitz 

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